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Belege für Steuerberater & DATEV

Belege für den Steuerberater vorbereiten: sortieren, digitalisieren, übergeben

Der Steuerberater will keine Handyfotos in der WhatsApp-Gruppe und keinen Umschlag voller Bons. Was er will, ist ein vollständiger, sortierter Bestand, der sich ohne Rückfragen verbuchen lässt. Diese Seite zeigt, welche Unterlagen dazugehören, wie sie sortiert sein müssen, welche drei Übergabewege es gibt — und was in der Praxis die Rückfragen auslöst, die Ihr Honorar erhöhen.

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Belege für den Steuerberater vorbereiten und senden | Belegify

Fertig aufbereitet statt fertig gesammelt

Jeder Beleg wird zu einem strukturierten PDF mit erkanntem Betrag, Datum und Händler. Die Kanzlei bekommt nicht Rohmaterial, sondern verbuchbare Belege.

Direkt in DATEV Unternehmen Online

Belegify versendet an die DATEV-Belegmail-Adresse Ihres Steuerberaters. Kein Datenträger, kein geteilter Ordner, kein manuelles Hochladen durch die Kanzlei.

Bewirtungsbelege vollständig

Anlass, Teilnehmer, Trinkgeld und die 70/30-Aufteilung kommen mit, inklusive Unterschrift auf dem PDF. In der Praxis der häufigste Grund für Rückfragen.

Ein Mandant, ein Bestand

Pro Mandant eine eigene DATEV-Belegmail-Adresse. GmbH und freiberufliche Tätigkeit bleiben getrennt, statt sich in einem Ordner zu vermischen.

Unveränderbar abgelegt, nicht nur weitergeleitet

Hash beim Eingang, Audit-Trail bei jeder Änderung, Server in Frankfurt. Ihr eigener Bestand bleibt bei Ihnen, auch nachdem die Kanzlei die Belege hat, und lässt sich jederzeit vollständig exportieren.

Stack-Partner, kein Ersatz

Belegify bucht nicht und ersetzt Ihre Kanzlei nicht. Es liefert ihr genau die Form, die sie verarbeiten kann — auch für sevDesk oder Lexware.

6

Belegarten, die in fast jede Übergabe gehören

3

Übergabewege an die Kanzlei

8 Jahre

Aufbewahrung für Buchungsbelege seit 2025

0 €

Belegify kostenlos starten

Checkliste: was die Kanzlei von Ihnen braucht

Diese sechs Gruppen deckt fast jede laufende Übergabe ab. Was fehlt, fällt der Kanzlei erst beim Buchen auf — und dann kostet die Nachfrage Zeit auf beiden Seiten.

  • Ausgangsrechnungen: alles, was Sie selbst gestellt haben, lückenlos und mit fortlaufender Nummer.
  • Eingangsrechnungen und Betriebsausgaben: Wareneinkauf, Software-Abos, Miete, Versicherungen, Telefon.
  • Barbelege: Kassenbons, Quittungen, Parkscheine — der Teil, der am häufigsten verloren geht.
  • Kontoauszüge des gesamten Zeitraums, lückenlos und mit Anfangs- und Endsaldo.
  • Bewirtungs- und Reisekostenbelege mit Anlass, Teilnehmern und Reisezweck.
  • Belege zum Anlagevermögen: alles, was länger genutzt wird als ein Jahr und über der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt.

Wie Belege sortiert gehören

Der wichtigste Grundsatz ist der langweiligste: chronologisch. Nicht nach Lieferant, nicht nach Betragshöhe, nicht nach Belegart — sondern in der Reihenfolge, in der die Kanzlei ohnehin arbeitet.

Der zweite Grundsatz ist der, an dem es meistens hakt: Jeder Beleg muss sich einer Zeile auf dem Kontoauszug zuordnen lassen. Ein Beleg ohne Zahlungsvorgang und eine Zahlung ohne Beleg sind beide ein offener Posten, der aufgeklärt werden muss.

  • Getrennt nach Einnahmen, Betriebsausgaben und Anlagevermögen.
  • Innerhalb jeder Gruppe chronologisch, nicht nach Lieferant.
  • Barbelege getrennt von den unbaren Vorgängen halten.
  • Privatanteile kennzeichnen, statt sie stillschweigend mitzureichen.
  • Nichts doppelt einreichen — die doppelte Erfassung ist aufwendiger aufzuklären als eine Lücke.

EÜR oder Bilanz: was sich an der Ablage ändert

Welche Gewinnermittlung Sie machen, entscheidet darüber, nach welchem Datum sortiert wird. Das ist kein Detail für die Kanzlei, sondern der Grund, warum derselbe Belegstapel einmal passt und einmal nicht.

Bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zählt, wann das Geld geflossen ist. Sortiert wird deshalb nach dem Zahlungsdatum, und der Kontoauszug ist der rote Faden.

Beim Bilanzieren zählt, wann der Vorgang wirtschaftlich verursacht wurde. Sortiert wird nach Rechnungsdatum, und offene Posten am Jahresende — gestellt, aber noch nicht bezahlt — gehören ausdrücklich dazu.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Fall bei Ihnen vorliegt: Das ist genau die Frage, die Ihre Kanzlei in zwei Minuten beantwortet, und sie zu stellen ist billiger, als ein Jahr lang falsch zu sortieren.

Die drei Übergabewege im Vergleich

„Digital übergeben“ heißt in der Praxis eines von drei sehr verschiedenen Dingen. Der Unterschied entscheidet darüber, wie viel Arbeit in der Kanzlei ankommt — und wer sie bezahlt.

Übergabewege für digitale Belege an die Kanzlei
WegWie es abläuftWoran es hakt
DATEV Unternehmen OnlineDer Beleg geht an die Belegmail-Adresse Ihres Mandanten und steht der Kanzlei sofort im gewohnten System.Setzt voraus, dass Ihre Kanzlei mit DATEV arbeitet. Das ist in Deutschland der Regelfall.
Export als PDF-PaketSie geben einen strukturierten Satz PDF-Belege heraus, den die Kanzlei einliest.Funktioniert mit jeder Kanzlei, erzeugt aber einen manuellen Schritt auf deren Seite.
Geteilter Cloud-OrdnerSie legen Fotos in einen gemeinsamen Ordner bei Dropbox, Drive oder OneDrive.Der bequemste und zugleich schwächste Weg: Ein Dateisystem erfüllt die Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, und die Kanzlei muss jeden Wert von Hand erfassen.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Laufend erfassen statt sammeln

    Jeden Beleg im Moment des Entstehens fotografieren oder weiterleiten. Das ist der Schritt, der über alles andere entscheidet: Ein Bon, der im Dezember verblasst ist, lässt sich nicht mehr nachreichen.

  2. Zuordnen und kennzeichnen

    Mandant, Bewirtungsangaben und Privatanteile werden bei der Erfassung mitgegeben, nicht am Jahresende rekonstruiert.

  3. Gegen den Kontoauszug prüfen

    Vor der Übergabe einmal abgleichen: Gibt es Zahlungen ohne Beleg oder Belege ohne Zahlung? Jede solche Lücke wird sonst zur Rückfrage aus der Kanzlei.

  4. Übergeben

    Belegify versendet an die DATEV-Belegmail-Adresse Ihrer Kanzlei. Ihr eigener Bestand bleibt dabei vollständig bei Ihnen — die Aufbewahrungspflicht bleibt Ihre.

Was Rückfragen auslöst — und was sie kosten

Kanzleien rechnen Mehraufwand ab. Jede dieser fünf Kleinigkeiten erzeugt eine Rückfrage, und eine Rückfrage ist ein Vorgang, der bei Ihnen und in der Kanzlei jeweils Zeit kostet.

  • Bewirtungsbeleg ohne Anlass und ohne Teilnehmer — der Klassiker, und ohne diese Angaben ist der Betriebsausgabenabzug gefährdet.
  • Unleserliches Foto: abgeschnittener Rand, Schatten über dem Betrag, verblasster Thermodruck.
  • Beleg ohne erkennbaren Zahlungsvorgang auf dem Kontoauszug.
  • Privatanteil nicht gekennzeichnet, etwa beim gemischt genutzten Telefon oder Fahrzeug.
  • Rechnung ohne die Pflichtangaben, insbesondere ohne ausgewiesene Umsatzsteuer — ohne sie ist der Vorsteuerabzug in Gefahr.

Was gute Vorbereitung wirklich spart

Das Honorar Ihrer Kanzlei bemisst sich zu einem erheblichen Teil nach dem Aufwand, den Ihre Unterlagen dort auslösen. Ein sortierter, vollständiger, maschinell lesbarer Bestand ist deshalb kein Gefallen an den Steuerberater, sondern der Posten, an dem Sie selbst sparen.

Der zweite, unauffälligere Gewinn liegt bei Ihnen: Wenn die Belege laufend erfasst werden statt einmal im Jahr, ist der Bestand über die gesamte Aufbewahrungsfrist vorhanden, lesbar und auswertbar. Ein verblasster Thermobon, der im Februar noch da war, ist im Dezember nicht mehr zu retten.

Und der Teil, den Belegify ausdrücklich nicht übernimmt: Die Verfahrensdokumentation für das ersetzende Scannen bleibt Ihre Pflicht als Steuerpflichtiger. Belegify liefert die technischen Bausteine dafür, aber es unterschreibt sie nicht für Sie.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen braucht der Steuerberater von mir?

Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Betriebsausgaben, Barbelege, lückenlose Kontoauszüge, Bewirtungs- und Reisekostenbelege sowie die Belege zum Anlagevermögen. Bewirtungsbelege nur mit Anlass und Teilnehmern.

Muss ich Belege chronologisch sortieren, bevor ich sie übergebe?

Ja, das ist die Reihenfolge, in der die Kanzlei arbeitet. Getrennt nach Einnahmen, Betriebsausgaben und Anlagevermögen, innerhalb der Gruppe nach Datum. Bei der EÜR nach Zahlungsdatum, beim Bilanzieren nach Rechnungsdatum.

Akzeptiert mein Steuerberater digitale Belege überhaupt?

In aller Regel ja, und meist lieber als Papier. Entscheidend ist die Form: ein strukturiertes, prüffähiges PDF mit erkannten Werten lässt sich verbuchen, ein Ordner voller Handyfotos nicht.

Wie kommen die Belege in DATEV Unternehmen Online?

Belegify versendet sie an die DATEV-Belegmail-Adresse Ihres Mandanten. Von dort stehen sie Ihrer Kanzlei unmittelbar im gewohnten System zur Verfügung; Sie müssen nichts hochladen und die Kanzlei nichts einlesen.

Was ist vorbereitende Buchhaltung, und was davon muss ich selbst machen?

Vorbereitende Buchhaltung ist alles, was vor dem eigentlichen Buchen passiert: sammeln, digitalisieren, sortieren, den Zahlungsvorgängen zuordnen und vollständig übergeben. Gebucht wird in der Kanzlei. Belegify deckt den vorbereitenden Teil ab.

Darf ich die Papierbelege wegwerfen, nachdem die Kanzlei sie digital hat?

Nur unter den Bedingungen des ersetzenden Scannens, und dazu gehört eine Verfahrensdokumentation, die Sie als Steuerpflichtiger verantworten. Dass die Kanzlei die Datei hat, genügt für sich genommen nicht.

Ist die Aufbewahrungspflicht erledigt, sobald die Kanzlei die Belege hat?

Nein, und das ist der verbreitetste Irrtum bei diesem Thema. Die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht trifft Sie als Steuerpflichtigen (§§ 140, 145 AO). Ihr Steuerberater handelt als Erfüllungsgehilfe; dass die Belege in der Kanzlei oder in einer Kanzlei-Cloud liegen, verlagert die Pflicht nicht.

Kann das Finanzamt die Belege direkt beim Steuerberater einsehen?

Ja. Teilen Sie in einer Außenprüfung mit, dass Ihre Daten bei einem Dritten liegen, kann die Finanzbehörde den Datenzugriff dort verlangen; der Steuerberater ist darüber vorher zu informieren (§ 147 Abs. 6 AO). Ein eigener, vollständiger Bestand auf Ihrer Seite ist deshalb kein doppelter Aufwand, sondern der Normalfall.

Wie lange muss ich die Belege aufbewahren?

Für Buchungsbelege und Rechnungen gelten seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre statt zuvor zehn. Die Frist endet allerdings nicht, solange die Unterlagen für eine noch offene Steuerfestsetzung von Bedeutung sind.

Quellen

Stand: September 2026. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung — er beschreibt die allgemeine Rechtslage, nicht Ihren Einzelfall.