Belege für Steuerberater & DATEV
Der Steuerberater will keine Handyfotos in der WhatsApp-Gruppe und keinen Umschlag voller Bons. Was er will, ist ein vollständiger, sortierter Bestand, der sich ohne Rückfragen verbuchen lässt. Diese Seite zeigt, welche Unterlagen dazugehören, wie sie sortiert sein müssen, welche drei Übergabewege es gibt — und was in der Praxis die Rückfragen auslöst, die Ihr Honorar erhöhen.
Kostenlos starten: keine Kreditkarte, jederzeit kündbar.
Jeder Beleg wird zu einem strukturierten PDF mit erkanntem Betrag, Datum und Händler. Die Kanzlei bekommt nicht Rohmaterial, sondern verbuchbare Belege.
Belegify versendet an die DATEV-Belegmail-Adresse Ihres Steuerberaters. Kein Datenträger, kein geteilter Ordner, kein manuelles Hochladen durch die Kanzlei.
Anlass, Teilnehmer, Trinkgeld und die 70/30-Aufteilung kommen mit, inklusive Unterschrift auf dem PDF. In der Praxis der häufigste Grund für Rückfragen.
Pro Mandant eine eigene DATEV-Belegmail-Adresse. GmbH und freiberufliche Tätigkeit bleiben getrennt, statt sich in einem Ordner zu vermischen.
Hash beim Eingang, Audit-Trail bei jeder Änderung, Server in Frankfurt. Ihr eigener Bestand bleibt bei Ihnen, auch nachdem die Kanzlei die Belege hat, und lässt sich jederzeit vollständig exportieren.
Belegify bucht nicht und ersetzt Ihre Kanzlei nicht. Es liefert ihr genau die Form, die sie verarbeiten kann — auch für sevDesk oder Lexware.
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Belegarten, die in fast jede Übergabe gehören
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Übergabewege an die Kanzlei
8 Jahre
Aufbewahrung für Buchungsbelege seit 2025
0 €
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Diese sechs Gruppen deckt fast jede laufende Übergabe ab. Was fehlt, fällt der Kanzlei erst beim Buchen auf — und dann kostet die Nachfrage Zeit auf beiden Seiten.
Der wichtigste Grundsatz ist der langweiligste: chronologisch. Nicht nach Lieferant, nicht nach Betragshöhe, nicht nach Belegart — sondern in der Reihenfolge, in der die Kanzlei ohnehin arbeitet.
Der zweite Grundsatz ist der, an dem es meistens hakt: Jeder Beleg muss sich einer Zeile auf dem Kontoauszug zuordnen lassen. Ein Beleg ohne Zahlungsvorgang und eine Zahlung ohne Beleg sind beide ein offener Posten, der aufgeklärt werden muss.
Welche Gewinnermittlung Sie machen, entscheidet darüber, nach welchem Datum sortiert wird. Das ist kein Detail für die Kanzlei, sondern der Grund, warum derselbe Belegstapel einmal passt und einmal nicht.
Bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zählt, wann das Geld geflossen ist. Sortiert wird deshalb nach dem Zahlungsdatum, und der Kontoauszug ist der rote Faden.
Beim Bilanzieren zählt, wann der Vorgang wirtschaftlich verursacht wurde. Sortiert wird nach Rechnungsdatum, und offene Posten am Jahresende — gestellt, aber noch nicht bezahlt — gehören ausdrücklich dazu.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Fall bei Ihnen vorliegt: Das ist genau die Frage, die Ihre Kanzlei in zwei Minuten beantwortet, und sie zu stellen ist billiger, als ein Jahr lang falsch zu sortieren.
„Digital übergeben“ heißt in der Praxis eines von drei sehr verschiedenen Dingen. Der Unterschied entscheidet darüber, wie viel Arbeit in der Kanzlei ankommt — und wer sie bezahlt.
| Weg | Wie es abläuft | Woran es hakt |
|---|---|---|
| DATEV Unternehmen Online | Der Beleg geht an die Belegmail-Adresse Ihres Mandanten und steht der Kanzlei sofort im gewohnten System. | Setzt voraus, dass Ihre Kanzlei mit DATEV arbeitet. Das ist in Deutschland der Regelfall. |
| Export als PDF-Paket | Sie geben einen strukturierten Satz PDF-Belege heraus, den die Kanzlei einliest. | Funktioniert mit jeder Kanzlei, erzeugt aber einen manuellen Schritt auf deren Seite. |
| Geteilter Cloud-Ordner | Sie legen Fotos in einen gemeinsamen Ordner bei Dropbox, Drive oder OneDrive. | Der bequemste und zugleich schwächste Weg: Ein Dateisystem erfüllt die Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, und die Kanzlei muss jeden Wert von Hand erfassen. |
Jeden Beleg im Moment des Entstehens fotografieren oder weiterleiten. Das ist der Schritt, der über alles andere entscheidet: Ein Bon, der im Dezember verblasst ist, lässt sich nicht mehr nachreichen.
Mandant, Bewirtungsangaben und Privatanteile werden bei der Erfassung mitgegeben, nicht am Jahresende rekonstruiert.
Vor der Übergabe einmal abgleichen: Gibt es Zahlungen ohne Beleg oder Belege ohne Zahlung? Jede solche Lücke wird sonst zur Rückfrage aus der Kanzlei.
Belegify versendet an die DATEV-Belegmail-Adresse Ihrer Kanzlei. Ihr eigener Bestand bleibt dabei vollständig bei Ihnen — die Aufbewahrungspflicht bleibt Ihre.
Kanzleien rechnen Mehraufwand ab. Jede dieser fünf Kleinigkeiten erzeugt eine Rückfrage, und eine Rückfrage ist ein Vorgang, der bei Ihnen und in der Kanzlei jeweils Zeit kostet.
Das Honorar Ihrer Kanzlei bemisst sich zu einem erheblichen Teil nach dem Aufwand, den Ihre Unterlagen dort auslösen. Ein sortierter, vollständiger, maschinell lesbarer Bestand ist deshalb kein Gefallen an den Steuerberater, sondern der Posten, an dem Sie selbst sparen.
Der zweite, unauffälligere Gewinn liegt bei Ihnen: Wenn die Belege laufend erfasst werden statt einmal im Jahr, ist der Bestand über die gesamte Aufbewahrungsfrist vorhanden, lesbar und auswertbar. Ein verblasster Thermobon, der im Februar noch da war, ist im Dezember nicht mehr zu retten.
Und der Teil, den Belegify ausdrücklich nicht übernimmt: Die Verfahrensdokumentation für das ersetzende Scannen bleibt Ihre Pflicht als Steuerpflichtiger. Belegify liefert die technischen Bausteine dafür, aber es unterschreibt sie nicht für Sie.
Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Betriebsausgaben, Barbelege, lückenlose Kontoauszüge, Bewirtungs- und Reisekostenbelege sowie die Belege zum Anlagevermögen. Bewirtungsbelege nur mit Anlass und Teilnehmern.
Ja, das ist die Reihenfolge, in der die Kanzlei arbeitet. Getrennt nach Einnahmen, Betriebsausgaben und Anlagevermögen, innerhalb der Gruppe nach Datum. Bei der EÜR nach Zahlungsdatum, beim Bilanzieren nach Rechnungsdatum.
In aller Regel ja, und meist lieber als Papier. Entscheidend ist die Form: ein strukturiertes, prüffähiges PDF mit erkannten Werten lässt sich verbuchen, ein Ordner voller Handyfotos nicht.
Belegify versendet sie an die DATEV-Belegmail-Adresse Ihres Mandanten. Von dort stehen sie Ihrer Kanzlei unmittelbar im gewohnten System zur Verfügung; Sie müssen nichts hochladen und die Kanzlei nichts einlesen.
Vorbereitende Buchhaltung ist alles, was vor dem eigentlichen Buchen passiert: sammeln, digitalisieren, sortieren, den Zahlungsvorgängen zuordnen und vollständig übergeben. Gebucht wird in der Kanzlei. Belegify deckt den vorbereitenden Teil ab.
Nur unter den Bedingungen des ersetzenden Scannens, und dazu gehört eine Verfahrensdokumentation, die Sie als Steuerpflichtiger verantworten. Dass die Kanzlei die Datei hat, genügt für sich genommen nicht.
Nein, und das ist der verbreitetste Irrtum bei diesem Thema. Die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht trifft Sie als Steuerpflichtigen (§§ 140, 145 AO). Ihr Steuerberater handelt als Erfüllungsgehilfe; dass die Belege in der Kanzlei oder in einer Kanzlei-Cloud liegen, verlagert die Pflicht nicht.
Ja. Teilen Sie in einer Außenprüfung mit, dass Ihre Daten bei einem Dritten liegen, kann die Finanzbehörde den Datenzugriff dort verlangen; der Steuerberater ist darüber vorher zu informieren (§ 147 Abs. 6 AO). Ein eigener, vollständiger Bestand auf Ihrer Seite ist deshalb kein doppelter Aufwand, sondern der Normalfall.
Für Buchungsbelege und Rechnungen gelten seit dem 1. Januar 2025 acht Jahre statt zuvor zehn. Die Frist endet allerdings nicht, solange die Unterlagen für eine noch offene Steuerfestsetzung von Bedeutung sind.
Stand: September 2026. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung — er beschreibt die allgemeine Rechtslage, nicht Ihren Einzelfall.