Belegify

Rechnung schreiben ohne Buchhaltungssoftware

Rechnung schreiben als Selbständiger: rechtssicher statt Word-Vorlage

Rechnungen in Word oder Excel funktionieren, bis die erste Nummer doppelt vergeben ist oder eine Pflichtangabe fehlt. Belegify schreibt Ihre Rechnungen mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG, vergibt fortlaufende Rechnungsnummern automatisch und macht aus jeder Rechnung eine E-Rechnung mit eingebettetem ZUGFeRD-XML. Sie versenden direkt per E-Mail aus der App, eine Kopie geht automatisch als Ausgangsbeleg an Ihre Buchhaltung.

Kostenlos starten: keine Kreditkarte, jederzeit kündbar.

Rechnungsnummern automatisch und lückenlos

Belegify vergibt fortlaufende, einmalige Rechnungsnummern im Format 2026-0001, pro Jahr gezählt. Keine Lücken, keine Doppelvergabe, kein Nachschauen in der letzten Excel-Datei, welche Nummer zuletzt dran war.

Alle Pflichtangaben nach § 14 UStG

Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungszeitraum, Zahlungsziel und IBAN stehen auf jeder Rechnung. Die Angaben, die auf Word-Vorlagen gern vergessen werden, sind bei Belegify fester Teil der Rechnung.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG

Sie sind Kleinunternehmer? Ein Schalter genügt: Belegify erstellt die Rechnung ohne USt-Ausweis und setzt den korrekten Pflichthinweis nach § 19 UStG automatisch auf das Dokument.

Jede Rechnung ist eine E-Rechnung

Belegify erzeugt ein PDF/A-3 mit eingebettetem ZUGFeRD-XML. Für B2B-Rechnungen wird die E-Rechnung ab 2027 stufenweise Pflicht, ab 2028 für alle. Ein PDF aus Word erfüllt diese Anforderung nicht, Ihre Belegify-Rechnung schon.

Versand und Ausgangsbeleg in einem Schritt

Sie senden die Rechnung direkt per E-Mail aus der App an Ihren Kunden, mit PDF und XML im Anhang. Eine Kopie geht automatisch als Ausgangsbeleg an Ihre Buchhaltung: an die DATEV-Belegmail Ihres Steuerberaters, nach Lexware oder sevDesk. GoBD-konform mit SHA-256-Hash und Audit-Trail.

Wiederkehrende Rechnungen und Status-Übersicht

Monatliche Retainer schreibt Belegify automatisch als wiederkehrende Rechnung. In der Übersicht sehen Sie jederzeit, welche Rechnungen offen, bezahlt oder überfällig sind.

Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?

Eine Rechnung muss die Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten, darunter Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., den Leistungszeitraum, das Zahlungsziel und Ihre IBAN für die Zahlung. Belegify setzt diese Angaben auf jede Rechnung, statt sie einer Vorlage zu überlassen.

Wie vergibt Belegify die Rechnungsnummern?

Automatisch, fortlaufend und einmalig im Format 2026-0001, pro Jahr gezählt. Es entstehen keine Lücken und keine doppelten Nummern, auch wenn Sie viele Rechnungen schreiben. Sie müssen sich die letzte Nummer nicht merken.

Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Geht das?

Ja. Sie aktivieren die Kleinunternehmer-Einstellung einmal, danach erstellt Belegify Ihre Rechnungen ohne USt-Ausweis und mit dem korrekten Pflichthinweis nach § 19 UStG.

Muss ich ab 2027 E-Rechnungen schreiben?

Für B2B-Rechnungen wird die E-Rechnung ab 2027 stufenweise Pflicht, ab 2028 gilt sie für alle. Ein einfaches PDF aus Word erfüllt die Anforderung nicht. Jede Belegify-Rechnung ist bereits eine E-Rechnung: ein PDF/A-3 mit eingebettetem ZUGFeRD-XML.

Wie kommt die Rechnung zu meinem Steuerberater?

Automatisch. Beim Versand an den Kunden geht eine Kopie als Ausgangsbeleg an Ihre Buchhaltung: an die DATEV-Belegmail Ihres Steuerberaters, nach Lexware oder sevDesk. GoBD-konform mit SHA-256-Hash und Audit-Trail, ohne dass Sie etwas nachreichen müssen.

Was kostet das Rechnungen-Schreiben mit Belegify?

Sie starten kostenlos mit 15 Belegen im Monat und ohne Kreditkarte.